Beitrag | Normal | Ermäßigt *) | ||||
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Alter | bis 18 | ab 19 | passiv | bis 18 | ab 19 | passiv |
Grundbeitrag | 72 | 72 | 72 | 54 | 54 | 54 |
Abteilungen | + Beitrag | |||||
Badminton | 48 | 48 | 36 | 36 | ||
Basketball | 60 | 72 | 48 | 54 | ||
Fußball | 84 | 144 | 48 | 72 | 108 | 48 |
Alte Herren / Ü32 | 84 | 48 | 84 | 48 | ||
Handball | 96 | 168 | 36 | 72 | 132 | 36 |
Judo | 96 | 96 | 72 | 72 | ||
Leichtathletik | 96 | 96 | 72 | 72 | ||
Tischtennis | 24 | 48 | 18 | 36 | ||
Turnen & Gymnastik | 60 | 60 | 48 | 48 | ||
Rhytm. Sportgymnastik | 120 | 120 | 60 | 60 | ||
Volleyball | 24 | 30 | 18 | 30 | ||
Kurse | Angebote, bitte in der Geschäftsstelle erfragen.l.: 1880 | |||||
Link zu den Angeboten | auch für Nichtmitglieder | |||||
Konditions Gymnastik | ||||||
Power Gymnastik | ||||||
Nordic Walking | ||||||
Zumba |
*) Ermäßigt:
- Mitglieder einer Familie mit mind. 2 aktiven Sportler, wovon nachweislich 1 P. kindergeldberechtigt ist.
- Mitglieder, die in mind. 2 Abteilungen aktiv sind.
- Erwachsene ohne oder mit geringem Einkommen.
Erläuterungen:
- Der Verein erhebt von seinen ordentlichen Mitgliedern:
- einen Grundbeitrag zur Deckung aller Verwaltungs- und Infrastrukturkosten
- und zusätzlich Beiträge für Abteilungen, in denen das Mitglied aktiv ist.
- Neumitglieder zahlen Grund- und Abteilungsbeitrag anteilig ab dem Quartal, in dem sie dem Verein beigetreten sind.
- Entsteht durch die neue Mitgliedschaft eine Familie, gilt der ermäßigte Beitrag für das neue Mitglied ab sofort.
- Bereits fällig gewordene und gezahlte Beiträge für bisherige Familienmitglieder werden nicht erstattet oder verrechnet.
- Für dieses Familienmitglied gilt der ermäßigte Beitrag ab dem Folgejahr.
- Ein Familienmitglied wird im Jahr nach dem 18. Geburtstag eigenständiges Vereinsmitglied.
- Wird dadurch ein Familienverbund aufgelöst, gilt Gleiches für das weitere Familienmitglied.
- Der Familienverbund kann weiterhin bestehen bleiben, wenn das volljährig gewordene Mitglied über kein oder nur geringes Einkommen verfügt.
- Der Kindergeldnachweis ist erforderlich.
- Ab dem 4. Familienmitglied werden für die jüngsten Familienmitglieder keine Beiträge erhoben.
- Lt. Satzung ist das Mitglied verpflichtet, dem Verein eine Einzugsermächtigung für die Mitgliedsbeiträge zu erteilen.
- Es wird die Zahlungsweise "jährlich" und "½-jährlich" angeboten.
- Bei halbjählicher Buchung wird der Grundbeitrag im Januar und Juli, die Abteilungsbeiträge im Februar und August eines Jahres gebucht.
- Bei jährlicher Buchung werden Grund und Abteilungsbeiträge im Februar des Jahres vorgenommen.
- IBAN für Beitragsüberweisungen: DE44 4015 4530 0080 0101 01, Sparkasse Westmünsterland
- Spenden: Für Spenden in freiwilliger Höhe (auch für bestimmte Abteilungen) gilt eine besondere Regelung.
- Es wird eine Vereinbarung zwischen dem Verein und dem Förderer getroffen.
- Dieser erhält automatisch eine Spendenbescheinigung am Ende des Jahres zur Vorlage beim Finanzamt.
- IBAN für Spenden: DE35 4015 4530 0080 0100 69, Sparkasse Westmünsterland
Aufnahme in den Sportverein