Beiträge im Sportverein Schwarz-Weiß Havixbeck e.V.
(Jahresbeiträge, gültig ab 01.01.2015, letzte Anpassung: 24.04.2018)
Ab dem 4. Familienmitglied werden für die jüngsten Familienmitglieder keine Beiträge erhoben.
Der Grundbeitrag wird halbjährlich im Januar und Juli eines Jahres abgebucht.
Die Abteilungsbeiträge werden halbjährlich im Februar und August eines Jahres abgebucht. Die jährliche Abbuchung der Abteilungsbeiträge wird im Februar eines Jahres vorgenommen!
Normalbeitrag
ermäßigter Beitrag *)
Passivbeitrag
bis 12 J.
13-18 J.
ab 19 J.
bis 12 J.
13-18 J.
ab 19 J.
Grundbeitrag
60,00
60,00
60,00
51,00
51,00
51,00
+ Abteilungsbeiträge
Badminton
32,00
32,00
32,00
24,00
24,00
24,00
Basketball
60,00
60,00
72,00
45,00
45,00
54,00
Fußball
84,00
84,00
136,00
64,00
64,00
104,00
45,00
Fußball Alte Herren
75,00
75,00
45,00
Handball
80,00
100,00
170,00
62,50
77,50
130,00
40,00
Judo
94,00
94,00
94,00
70,50
70,50
70,50
Leichtathletik
96,00
96,00
96,00
72,00
72,00
72,00
Tischtennis
24,00
24,00
40,00
18,00
18,00
30,00
Turnen+Gymnastik
24,00
24,00
40,00
18,00
18,00
30,00
Volleyball
24,00
24,00
30,00
18,00
18,00
30,00
Rhythmische Sportgymnastik
60,00
60,00
60,00
45,00
45,00
45,00
*) Der ermäßigte Beitrag gilt für:
alle Mitglieder einer Familie mit mindestens 2 aktiven Sportlern (davon muss mindestens ein Familienmitglied im Kindes- oder Jugendlichenalter bzw. nachweislich kindergeldberechtigt sein)
Mitglieder, die in mindestens 2 Abteilungen aktiv sind
Erwachsene ohne oder mit nur geringem Einkommen (gegen Nachweis)
Unsere Kursangebote
nicht SWH-Mitglied
SWH-Mitglied
Konditionsgymnastik
Kursgebühren bitte in der Geschäftsstelle unter 02507/1880 erfragen
Nordic Walking für Anfänger
Nordic Walking für Fortgeschrittene
Folgende Besonderheiten sind zu beachten:
Der Verein erhebt von seinen ordentlichen Mitgliedern einen Grundbeitrag zur Deckung aller Verwaltungs- und Infrastrukturkosten und zusätzlich Beiträge für Abteilungen, in denen das Mitglied aktiv ist.
Neumitglieder zahlen Grund- und Abteilungsbeitrag anteilig ab dem Quartal, in dem sie dem Verein beigetreten sind.
Entsteht durch die neue Mitgliedschaft eine Familie, gilt der ermäßigte Beitrag für das neue Mitglied ab sofort. Bereits fällig gewordene und gezahlte Beiträge für bisherige Familienmitglieder werden nicht erstattet oder verrechnet. Für dieses Familienmitglied gilt der ermäßigte Beitrag ab dem Folgejahr.
Ein Familienmitglied wird im Jahr nach dem 18. Geburtstag eigenständiges Vereinsmitglied. Wird dadurch ein Familienverbund aufgelöst, gilt Gleiches für das weitere Familienmitglied. Der Familienverbund (und damit der ermäßigte Beitrag) kann aber weiterhin bestehen bleiben, wenn das volljährig gewordene Mitglied über kein oder nur geringes Einkommen verfügt. Der Kindergeldnachweis ist erforderlich.
Lt. Satzung ist das Mitglied verpflichtet, dem Verein eine Einzugsermächtigung für die Mitgliedsbeiträge zu erteilen. Es wird die Zahlungsweise "jährlich" und "½-jährlich" angeboten.
Bankverbindung für Beitragsüberweisungen: IBAN DE44401545300080010101, Sparkasse Westmünsterland
Spenden: Für Spenden in freiwilliger Höhe (auch für bestimmte Abteilungen) gilt eine besondere Regelung. Es wird eine Vereinbarung zwischen dem Verein und dem Förderer getroffen. Dieser erhält automatisch eine Spendenbescheinigung am Ende des Jahres zur Vorlage beim Finanzamt. Bankverbindung für Spenden: DE35401545300080010069, Sparkasse Westmünsterland
Aufnahme in den Sportverein
Das Formular zur Aufnahme in den Sportverein können Sie hier herunterladen. Oder nehmen Sie Kontakt zum Verein auf!